Gesetzlich Versicherte
Bitte bringen Sie zum ersten Sprechstundentermin einfach die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse und ggf. vorliegende Arzt- oder Klinikberichte mit. Die Kosten einer ambulanten Psychotherapie werden von der gesetzlichen Krankenversicherung vollständig übernommen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Privat Versicherte
Privat Versicherte müssen mit ihrer Krankenkasse vorab klären, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden. Zur Beantragung der Kostenübernahme für eine Psychotherapie haben die privaten Krankenkassen/ Beihilfestellen eigene Formblätter, die Sie am besten direkt anfordern und bereits zum Erstgespräch mitbringen. PatientInnen werden bei der Beantragung der Kostenübernahme selbstverständlich unterstützt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bevor eine Therapie beantragt wird, werden zunächst Sprechstundentermine und Probesitzungen (die sog. "probatorischen Sitzungen") durchgeführt. In der Probephase versuchen die Therapeutin oder der Therapeut, ein tieferes Verständnis von den psychischen Problemen, Beschwerden, Sorgen oder inneren Konflikten der Patientin oder des Patienten zu gewinnen und einzuschätzen, ob eine psychotherapeutische Behandlung indiziert ist und ob sie/er zu einer Besserung der Symptomatik beitragen kann. Sind die Kriterien für eine psychische Erkrankung erfüllt, wird die Diagnose mit der Patientin/dem Patienten besprochen. Die Patientin/der Patient wird auch über Möglichkeiten, Grenzen und den organisatorischen Rahmen einer Psychotherapie sorgfältig aufgeklärt. Gemeinsam wird versucht, mögliche Ursachen der Beschwerden herauszuarbeiten und zu verstehen, welche Faktoren zu ihrem Fortbestehen beitragen. Therapeutische Ziele werden festgelegt und erste Behandlungsschritte abgeleitet. Das therapeutische Vorgehen wird ganz auf die individuellen Bedürfnisse und die besonderen Lebensumstände der PatientInnen abgestimmt und soll für die Patientin/den Patienten transparent und nachvollziehbar sein. Wichtig ist auch, sich nicht nur mit Defiziten zu beschäftigen, sondern auch die Stärken und Ressourcen der Patientin des Patienten für die Therapie zu nutzen. Nicht nur die fachliche Qualifikation einer Therapeutin oder eines Therapeuten ist wichtig, entscheidend für eine erfolgreiche Therapie ist auch, dass die „Chemie“ zwischen TherapeutIn und PatientIn stimmt, dass sie „zusammen passen". Daher sollten Sie sich in der probatorischen Phase auch fragen, ob Sie sich im Kontakt angenommen fühlen und Sie sich ihr/ihm gegenüber anvertrauen und öffnen können. Es ist wichtig, dass Sie bei der Entscheidung für (oder gegen) eine Therapeutin oder einen Therapeuten auch auf Ihr „Bauchgefühl" achten.
Entscheiden sich PatientIn und TherapeutIn für die Aufnahme einer Psychotherapie, muss zuerst bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Mit der Therapie kann erst nach der Bewilligung durch die Krankenkasse begonnen werden. Akutbehandlungen müssen bei der Krankenkasse nicht beantragt, sondern nur angezeigt werden.
Therapiedauer
Eine Kurzzeittherapie umfasst 24 Sitzungen. Manchmal stellt sich eine zufriedenstellende Besserung aber auch schon früher ein, so dass die Therapie vorzeitig beendet werden kann. Bei komplexeren Problematiken kann es auch notwendig sein, die Therapie zu verlängern, um eine ausreichende Veränderung zu erzielen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Prognose für eine weitere Besserung günstig erscheint und die Patientin/ der Patient für eine weiterführende Behandlung ausreichend motiviert ist. Die Höchstgrenze liegt in der gesetzlichen Krankenversicherung bei 80 Stunden.
Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel wöchentlich zu einem festen Termin statt. Therapeutisch begründet sind aber auch mehrstündige Sitzungen möglich, bspw. wenn PatientInnen mit Angst- oder Zwangserkrankungen bei der Durchführung von Konfrontationsübungen begleitet werden.
Um die therapeutischen Fortschritte über einen längeren Zeitraum zu stabilisieren, werden gegen Ende der Behandlung die Abstände zwischen den Therapiesitzungen oft allmählich vergrößert, so dass bspw. nur noch alle zwei, vier oder acht Wochen ein Termin stattfindet.