Sind Sie privat versichert, wird Ihnen das Honorar für die ambulante Psychotherapie gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) privat in Rechnung gestellt. Die Kosten werden von Ihrer privaten Krankenkasse und ggf. Ihrer Beihilfestelle nach Eingabe der Rechnung entweder vollständig oder teilweise erstattet. Es ist sinnvoll, bereits vor Therapiebeginn mit Ihrer Krankenversicherung und ggf. Beihilfestelle zu klären, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden. Nicht bei jeder Versicherung bzw. jedem Tarif werden die Kosten vollständig übernommen, so dass es sein kann, dass Zuzahlungen erforderlich sind. Die Kosten für mehrere Probesitzungen werden in der Regel auch ohne eine vorherige Genehmigung erstattet. Erfolgen Terminabsagen nicht fristgerecht, ist ein Ausfallhonorar privat zu entrichten, dass von der Krankenkasse nicht erstattet wird.
Private Krankenkassen: u.a. Debeka, DKV, AXA, Allianz Private, Signal Iduna/ Deutscher Ring, Central, Versicherungskammer Bayern, Continentale, HuK-Coburg und Barmenia.