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Praxis für Verhaltenstherapie

Selektivvertrag der BKK



 

Gesetzlich Versicherte einiger Betriebskrankenkassen haben die Möglichkeit, die Vorteile spezifischer Selektivverträge zu nutzen. Das bedeutet, dass diese BKKn einen spezifischen Vertrag mit den teilnehmenden PsychotherapeutInnen eingehen, welcher das Ziel hat die Patientenversorgung zu verbessern. Es besteht eine enge Zusammenarbeit der behandelnden Ärzte und teilnehmenden PsychotherapeutInnen. Patienten, die an den Verträgen teilnehmen, haben die Gelegenheit schneller ein Erstgespräch wahrzunhemen und zeitnah einen Behandlungsplatz zu erhalten.


Wesentliche Vorteile für das Fachgebiet Psychotherapie:

  • Sie erhalten bei den teilnehmenden Psychotherapeuten relativ zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch.
  • Sie haben eine höhere Wahrscheinlichkeit einen regelmäßigen Abendtermin für die psychotherapeutische Sitzung zu erhalten, wenn Sie das wünschen.
  • Therapiebeginn und -dauer werden nicht durch ein bürokratisches Genehmigungsverfahren beschränkt oder verzögert.
  •  Ohne bürokratische Hürden kann neben Einzeltherapie auch Gruppentherapie angeboten werden.
  •  Die Teilnahme ist kostenlos.


Sie sind bei einer der teilnehmenden BKKn versichert und haben Interesse an einem Therapieplatz? Dann können Sie direkt einen Termin für ein Vorgespräch vereinbaren.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihne BKK am Selektivvertrag teilnimmt, finden Sie nähere Informationen hier.

 
 
 
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