Selektivvertrag der BKK und AOK HZV und Facharztvertrag
BKK
Gesetzlich Versicherte einiger Betriebskrankenkassen haben die Möglichkeit, die Vorteile spezifischer Selektivverträge zu nutzen. Das bedeutet, dass diese BKKn einen spezifischen Vertrag mit den teilnehmenden PsychotherapeutInnen eingehen, welcher das Ziel hat die Patientenversorgung zu verbessern. Es besteht eine enge Zusammenarbeit der behandelnden Ärzte und teilnehmenden PsychotherapeutInnen. Patienten, die an den Verträgen teilnehmen, haben die Gelegenheit schneller ein Erstgespräch wahrzunehmen und zeitnah einen Behandlungsplatz zu erhalten. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie an diesem Vertrag teilnehmen können.
AOK
Sind Sie bei der AOK Baden-Württemberg versichert, haben Sie die Möglichkeit an dem sogenannten Hausarztvertrag und an Facharztverträgen teilzunehmen. Ähnlich wie bei den teilnehmenden BKKn haben AOK PatientInnen einen bevorzugten Anspruch auf einen Therapieplatz. Hierzu sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse näher beraten lassen.
Wesentliche Vorteile der Facharztverträge für PatientInnen (AOK und teilnehmende BKKn):
- Sie erhalten bei den teilnehmenden Psychotherapeuten relativ zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch.
- Sie haben eine höhere Wahrscheinlichkeit einen regelmäßigen Abendtermin für die psychotherapeutische Sitzung zu erhalten, wenn Sie das wünschen.
- Therapiebeginn und -dauer werden nicht durch ein bürokratisches Genehmigungsverfahren beschränkt oder verzögert.
- Ohne bürokratische Hürden kann neben Einzeltherapie auch Gruppentherapie angeboten werden.
- Die Teilnahme ist kostenlos.